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Das Wohnungsministerium fordert die Entfernung von 8.698 illegalen Ferienwohnungsanzeigen auf den Kanarischen Inseln

Das Wohnungsministerium fordert die Entfernung von 8.698 illegalen Ferienwohnungsanzeigen auf den Kanarischen Inseln

Das Ministerium für Wohnungswesen hat die Entfernung von 8.698 Anzeigen für illegale Ferienwohnungen auf den Kanarischen Inseln angeordnet, da diese nicht die Anforderungen der seit dem 1. Juli geltenden Registrierungspflicht erfüllen. Diese Immobilien hatten zwar eine Registrierungsnummer beantragt, deren Anträge wurden jedoch abgelehnt, da sie unvollständige Daten enthielten oder nicht den geltenden Vorschriften entsprachen. Ziel des europaweit einzigartigen Einheitsregisters für temporäre Unterkünfte ist es, den Betrug bei Ferienvermietungen einzudämmen – in Zusammenarbeit mit dem Colegio de Registradores (Registerverband) und durch den Abgleich der Daten mit den digitalen Plattformen.

Auf den Kanaren sind die am stärksten betroffenen Gemeinden Adeje (765 abgelehnte Anträge), San Bartolomé de Tirajana (637), Puerto de la Cruz (531), La Oliva (484) und Yaiza (442). Auch in den Provinzhauptstädten wurden Registrierungen abgelehnt: 259 in Santa Cruz de Tenerife und 350 in Las Palmas de Gran Canaria. In ganz Spanien wurden insgesamt 53.876 Anträge zurückgewiesen, mit Andalusien an der Spitze (16.740), gefolgt von den Kanaren, Katalonien, Galicien und den Balearen. Das Ministerium betont, dass diese Maßnahme die soziale Funktion des Wohnens bewahren und verhindern soll, dass illegale Ferienwohnungen die ansässige Bevölkerung aus ihren Vierteln verdrängen.

So beantragen Sie die einheitliche Registrierung (kurze Schritte):

  1. Zugriff auf die Website des Registerverbands (Elektronische Zentrale des Colegio de Registradores):
    https://sede.registradores.org/sede/sede-corpme-web/informacion-y-ayuda/instancias-presentacion/propiedad/formulario_SEDE-RP-31-InsCodComRegAlqCorDur

  2. Digitale Identifizierung (elektronisches Zertifikat, elektronischer Personalausweis, Cl@ve usw.).

  3. Ausfüllen des Formulars „Zuweisung der Registrierungsnummer für kurzfristige Mietwohnungen“ in der Elektronischen Zentrale des Eigentums-, Handels- und Beweglichen-Registers.

  4. Beifügen der erforderlichen Unterlagen: ggf. regionale Tourismuslizenzen, Nachweise zur Erfüllung lokaler Anforderungen usw.

  5. Übermittlung des Antrags online über die Elektronische Zentrale oder alternativ persönliche Abgabe vor Ort.

  6. Nach Annahme erhalten Sie die Einheits-Registrierungsnummer, die in den Anzeigen auf Plattformen wie Airbnb, Booking usw. zwingend angegeben werden muss.


Persönliche Antragstellung in Santa Cruz de La Palma

Falls der Antrag nicht über die Elektronische Zentrale gestellt werden kann, besteht auch die Möglichkeit einer persönlichen Antragstellung in der Geschäftsstelle des Eigentums- und Handelsregisters von Santa Cruz de La Palma.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter folgendem offiziellen Link:
👉 Registro de la Propiedad y Mercantil de Santa Cruz de La Palma
www.registradores.org/directorio/-/registros/propiedad/santa-cruz-de-tenerife/santa-cruz-de-la-palma/registro-de-la-propiedad-de-santa-cruz-de-la-palma-y-merc

Adresse: Avda. de los Indianos, 20 – bajo, 38700
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00–17:00 Uhr, im August 09:00–14:00 Uhr; am 24. und 31. Dezember 09:00–14:00 Uhr
Telefon: 0034 922 41 20 48
E-Mail: santacruzdelapalma@registrodelapropiedad.org

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