Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Notargebühren, Registrierungsgebühren, Übertragungssteuer, Eigentümerwechsel, Arras-Vertrag, Escritura Pública, Kataster usw.

KÄUFER

1.- Nicht auf La Palma residente Käufer müssen eine N.I.E. erwerben.
Die N.I.E. ist ein auf Ihre Person ausgestelltes Dokument, vergleichbar mit einer Steueridentifikationsnummer. Sie wird benötigt, um vor der spanischen Steuerbehörde z.B. den Nachweis über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie auf La Palma zu erbringen.
Eine N.I.E. kostet ca. 10,00 € und kann von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr bei der Polizei in Santa Cruz de La Palma, Calle Pérez Galdós 16, beantragt und abgeholt werden.
Informationstelefon +34 922 41 40 43
N.I.E. –Mehr Infos (Español)

2.- «Arras»-Vertrag
Der «Arras» -Vertrag ist eine Art Vorvertrag, in dem der Käufer das Interesse und die Richtigkeit des Kaufs einer Immobilie bestätigt. Dieser Vertrag ist privat und verpflichtet die Vertragsparteien, die Verpflichtungen wie die Zahlungsweise für das Eigentum, die durch die Formalisierung des Vertrags entstehenden Kosten wie Notarkosten, öffentliche Urkunden usw. zu erfüllen.

3.- Katasterreferenz und Eintrag einer Immobilie im Kataster
Das Kataster ist eine dem Finanzministerium unterstellte Behörde, in der alle Immobilien in Spanien registriert sind.
Jede Immobilie trägt eine Katasternummer und den Namen des Eigentümers. Durch ein Dokument namens «Nota Simple» können wir nachweisen, ob die Immobilie unbelastet ist, ob sie Hypotheken  oder Rückstände hat usw.
Der Antrag für «Simple Note» an das Kataster kostet ca. 10,00 € (Steuer nicht inbegriffen).
– Informationen zum Online-Anfordern einer «Nota Simple»
– weitere Informationen Für den Eigentümerwechsel der Immobilie im Kataster –weitere Infos

4.-Escritura Pública
Die Gewährung eines Verkaufs muss vor einem Notar mittels einer öffentlichen Urkunde erfolgen, mit der Sie als Käufer Rechtssicherheit erhalten.
Die Urkunde hat die folgenden Kosten, die Sie als Käufer tragen müssen.
– Kosten dieser Urkunde = Escritúra Publica
​- Kosten für die Eintragung in das Grundbuch (Eigentümerwechsel im Grundbuch)
– Die Grunderwerbsteuer auf den Kanarischen Inseln. Sie beträgt zur Zeit beträgt 6,5%
– Kosten der Komunalssteuer

5.- Notargebühr
Sofern zwischen Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer die Kosten für die Escritura Pública.
Beispiel: für eine Wohnung von 100.000 € fallen z.Zt. ca. 850 Euro für die Escritura Pública an, für ein Haus von 250.000 € ca. 1.000 €

6.- Grundbuch (Eigentümerwechsel im Grundbuch eines Grundstücks)
Das Grundbuch ist eine dem Justizministerium unterstellte Behörde, bei der das Eigentum an einer Immobilie durch seine Eintragung in ein Register bestätigt wird. Das heißt, es ist der Nachweis über den Besitz einer Immobilie und bietet dem Eigentümer Rechtsschutz gegen Dritte.
Um die Immobilie auf Ihrem Namen registrieren lassen zu können, benötigen Sie eine Kopie der Escritura Pública, aus der die erfolgte Zahlung der Grunderwerbsteuer und die Bescheinigung über die Zahlung der Kommunalsteuer hervorgeht.
Die Registrierung der Immobilie dauert in der Regel etwa fünfzehn Tage.
Mehr Infos
Kosten für die Registrierung von Immobilien: Für ein Haus von 250.000 Euro müssen Sie für die Registrierung zur Zeit mit ca. 461 Euro rechnen.

7.- Grunderwerbsteuer.
Die Kosten für die Grunderwerbsteuer auf den Kanarischen Inseln betragen 6,5% Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie für einen Wert von 83.000 € kaufen, beträgt die Kapitaltransfersteuer z.Zt. 5.395 Euro.

8.- Kommunale Kapitalgewinnsteuer
Diese Steuer ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde. Sie wird üblicherweise vom Verkäufer bezahlt
– Weitere Informationen

9.- IBI oder Immobiliensteuer
Bei der sog. IBI handelt es sich um eine lokale Gemeindesteuer.
Das IBI-Zertifikat muss aktuell sein und vom Verkäufer am Tag des Verkaufs beim des Notars vorgelegt werden.

10.- Energiezertifikat
Bei dem Verkauf eines Hauses wird ein aktuelles Energiezertifikat benötigt. Dieses muss dem Notar am Tag der Unterzeichnis vorliegen. – Mehr Infos

11.- Registrierungskosten oder Eintrag des Eigentümerwechsels von Wasser, Strom, Gas usw.
Diese Kosten können variieren, je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder eine bereits bestehende Immobilie handelt. – Mehr Infos
Der Eigentümerwechsel und die Kosten für die entsprechenden Einträge obliegen dem Käufer.
Alle Vorgänge können auf Wunsch auch von uns durchgeführt werden. (Kosten prüfen).

 

VERKÄUFER 

1.- Eigentumsurkunden
Die Eigentumsurkunde gibt Auskunft darüber, wem die Immobilie gehört.

2.- Kundenauftrag
Mit dem Kundenauftrag geben Sie als Verkäufer La Palma 24 S.L. die Genehmigung zur Bewerbung der Immobilie mit unseren Werbemöglichkeiten.

3.- Katasterreferenz und Eigentum am Kataster einer Immobilie
Das Kataster ist eine dem Finanzministerium unterstellte Behörde, in der alle Immobilien Spaniens registriert sind. Jede Immobilie ist mit einer Katasterreferenznummer und dem Namen des Eigentümers versehen.
Durch ein Dokument namens „Nota simple“ können wir nachweisen, ob die Immobilie schuldenfrei ist, ob sie Hypotheken oder Zwangsvollstreckungen usw. hat. Daher ist es ratsam, uns diese Informationen im Voraus mittels einer «Nota simple» des Katasters mitzuteilen – weitere Informationen
Eine einzelne Nota simple kostet ca. 10,00 € (Steuer nicht enthalten).

4.- Absichtserklärung = «Arras“
Bei jedem Verkauf einer Immobilie oder Wohnung wird ein Vertrag geschlossen, der als «Arras» -Vertrag bezeichnet wird. Er entspricht einer Absichtserklärung, in welcher die Richtigkeit und das Interesse des Verkäufers benannt wird.
Dieser Vertrag ist privat und verpflichtet die Vertragsparteien, die Zahlungsweise für das Eigentum, die durch
die Formalisierung des Vertrags entstehenden Kosten wie Notarkosten, Escritura Pública usw. enstehen, zu erfüllen.

5.- Letzter Bescheid über die IBI oder Immobiliensteuer
Bei der IBI handelt es sich um eine kommunale Gemeindesteuer, die variiert, je nachdem ob die Immobilie im städtischen oder ländlichen Bereich liegt. Den Nachweis über die Bezahlung derselben muss der Verkäufer der Immobilie zum Zeitpunkt des Kauf-Verkaufs dem Notar vorlegen.

6.- Energiezertifikat
Der Verkäufer muss ein aktualisiertes Energiezertifikat vorlegen, falls es sich bei dem Verkauf um ein Eigenheim handelt. Diese Kosten dafür hängen von der Größe und Art der Immobilie ab. –Mehr Infos
Dieses Zertifikat muss der Verkäufer der Immobilie zum Zeitpunkt des Kauf-Verkaufs dem Notar vorlegen.

7.- Gemeindeabgaben
Sobald die Kaufoption formalisiert ist, müssen Sie als Verkäufer nachweisen, dass Sie mit den Gemeindeabgaben auf dem neuesten Stand sind. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Apartment verkaufen, müssen die IBI- Zahlungen(kommunale Steuern) und Müll, Wasser, Gas, Strom usw. aktuell beglichen sein.

8.- Notargebühr
Sofern zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes vereinbart wurde, trägt der Käufer die Kosten für die Notartätigkeit und die Escritura Pública.

9.- Kommunale Kapitalgewinnsteuer
Diese Steuer ist abhängig von der Gemeinde. Sie wird üblicherweise vom Verkäufer bezahlt. – Mehr Infos
Die kommunale Kapitalgewinnsteuer ist die Steuer auf die Wertsteigerung von Stadtgrundstücken, die die Wertsteigerung eines Hauses in den Jahren seines Besitzes bis zu seiner Übertragung besteuert, sei es für einen Verkauf, eine Spende oder eine Erbschaft.
Wenn Sie also Ihre Immobilie verkaufen möchten, müssen Sie wissen, dass Sie den kommunalen Kapitalgewinn zahlen müssen. –Mehr Infos

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