Nachrischten

Gericht erlaubt Verbot von Ferienwohnungen

Der Oberste Gerichtshof bestätigt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften Ferienwohnungen verbieten können

Der spanische Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften die Befugnis haben, Ferienwohnungen in ihren Gebäuden zu untersagen.

In seinem Urteil 1025/2025 vom 2. September bestätigte das Gericht den Beschluss einer Gemeinschaft in Segovia, die im Jahr 2019 diese Tätigkeit ausdrücklich verboten hatte. Zwei Miteigentümer legten Berufung ein und argumentierten, dass Art. 17.12 des Wohnungseigentumsgesetzes (LPH), nach der Reform durch das Königliche Gesetzesdekret 21/2018, lediglich erlaube, touristische Vermietungen „einzuschränken oder zu regeln“, nicht jedoch, sie vollständig zu verbieten.

Der Oberste Gerichtshof wies dieses Argument zurück und stellte – im Einklang mit seiner Rechtsprechung von 2024 – klar, dass der Begriff „einschränken“ auch ein vollständiges Verbot umfasst, sofern dieses mit einer Dreifünftelmehrheit der Eigentümer beschlossen wird.

Diese Auslegung wurde zudem durch das Organgesetz 1/2025 bekräftigt, das den Art. 17.12 LPH dahingehend änderte, dass Wohnungseigentümergemeinschaften touristische Vermietungen ausdrücklich „genehmigen, einschränken, regeln oder verbieten“ können.

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