Das neue Gesetz zur nachhaltigen Ordnung der touristischen Nutzung von Wohnungen (Kanarische Inseln, Dezember 2025)
Im Dezember 2025 wurde offiziell das Gesetz 6/2025 vom 10. Dezember zur nachhaltigen Ordnung der touristischen Nutzung von Wohnungen auf den Kanarischen Inseln veröffentlicht. Dieses Gesetz schafft einen umfassenden rechtlichen Rahmen für Ferienwohnungen (VV) im gesamten Archipel. BOE
Hauptziel:
Das Gesetz zielt darauf ab, die touristische Nutzung von Wohnungen zu regulieren und dabei ein Gleichgewicht zwischen Ferienvermietung und dem Recht der Einwohner auf Wohnraum herzustellen, um eine übermäßige Touristifizierung und den Mangel an verfügbarem Wohnraum für die lokale Bevölkerung zu vermeiden.
Wichtigste Neuerungen und zentrale Auswirkungen:
- Nutzungsgrenzen: Das Gesetz legt fest, dass in der Regel mindestens 90 % der Wohnungen der Wohnnutzung dienen müssen und höchstens 10 % pro Gemeinde als Ferienwohnungen genutzt werden dürfen (Abweichungen sind möglich, wenn der kommunale Plan dies rechtfertigt).
Grüne Inseln (einschließlich La Palma): Auf La Palma sowie auf La Gomera und El Hierro kann dieser Anteil auf bis zu maximal 20 % der Wohnungen für die touristische Nutzung erhöht werden, sofern die kommunale Planung keine andere Quote festlegt. - Kommunale Zuständigkeit: Die Gemeinden müssen städtebauliche Planungen ausarbeiten, in denen festgelegt wird, wo und wie viele Ferienwohnungen zulässig sind, einschließlich Fristen für Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen.
- Mindestalter der Gebäude: Neubauten dürfen erst 10 Jahre nach ihrer Fertigstellung als Ferienwohnungen genutzt werden; Sozialwohnungen sind für die touristische Nutzung vollständig ausgeschlossen.
- Übergangsregelung für bestehende Eigentümer: Eigentümer, die bereits über eine Ferienwohnung (VV) verfügen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen während eines Übergangszeitraums weiter betreiben (in der Regel fünf Jahre, mit möglichen Ausnahmen in ländlichen Gebieten oder Regionen mit geringerem Druck).
📆 Inkrafttreten:
Das Gesetz trat nach seiner offiziellen Veröffentlichung im Amtsblatt im Dezember 2025 in Kraft.
Sie können das vollständige Gesetz hier herunterladen: https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2025-26358
Das Gesetz sieht eine fünfjährige Pause für die Genehmigung neuer Ferienwohnungen (VV) vor.
Dies bedeutet, dass keine neuen verantwortlichen Erklärungen oder Genehmigungen für Ferienwohnungen erteilt werden dürfen, solange die jeweilige Gemeinde ihren kommunalen Bebauungsplan nicht aktualisiert und genehmigt hat, in dem ausdrücklich festgelegt wird, wo und wie viele Ferienwohnungen zulässig sind.
- Ziel ist es, den Gemeinden ausreichend Zeit zu geben, um die touristische Wohnnutzung städtebaulich zu planen und zu regulieren.
- Bis zur Genehmigung dieses kommunalen Plans bleibt die Einrichtung neuer Ferienwohnungen ausgesetzt.